DIE SOA QUALIFIZERUNG IM RAHMEN DER NEUEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG GVD 207/2010
Ausschreibungen mit SOA Qualifizierung
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Seit Herbst 2009 gilt auch für Südtirol der sog. Kodex der Verträge, das GVD 163 von 2006, das nationale Rahmengesetz im Bereich der öffentlichen Arbeiten, Lieferungen sowie der Dienstleistungen. Damit verbunden ist die Verpflichtung, dass alle Unternehmen bei Bauausschreibungen über € 150.000 eine SOA Qualifizierung nachweisen müssen. Dies gilt nicht nur für die Hauptauftragnehmer, sondern auch für die Subauftragnehmer, die an sie weitervergebene Arbeiten über 150.000 € ausführen.
Anhang
Neuerungen im Vergabewesen und bei der SOA Qualifizierung.pdf

