Neues für Handelsvertreter
Seit dem 1. März ist das neue Kollektivabkommen für Handelsvertreter in Kraft. Die bedeutendsten Änderungen betreffen die Ausgleichszahlung bei Vertragsende, Änderungen der Vertragszone, Provisionszahlungen und Verträge auf bestimmte Zeit.
Das alte Kollektivabkommen für Handelsvertreter vom 26. Februar 2002, welches verschiedene Aspekte des Vertrages zwischen Auftraggebern ("Mandanti" oder "Preponenti") , die dem Sektor Handel angehören und Handelsvertretern ("Agenti") sowie Handelsvertretern mit Vertretungsvollmacht ("Rappresentanti") regelt, wurde am 1. März dieses Jahres durch ein neues Kollektivabkommen ersetzt.
Anhang
20090330141908714.pdf

