EXPORT MIT DEN NEUEN OSTSTAATEN
Internationales Wirtschaftsrecht – Export - Handelsbeziehungen mit den neuen Oststaaten
Export mit den neuen Oststaaten - eine neue und interessante Möglichkeit für Südtiroler Unternehmen dort sicher zu investieren?
Im Rahmen des EU - Beitrittes der osteuropäischen Nachbarstaaten – Polen, Rumänien, Ungarn, Tschechien und Bulgarien – ist die Rechtsicherheit in diesen Staaten sicherlich gewachsen. Viel wurde mit der Umsetzung der gesamten EU – Richtlinien in das jeweilige nationale Gesetz unternommen, viel wurde und wird in das Justizwesen investiert. Obwohl viel Arbeit geleistet wird, spürt man in diesen Oststaaten doch noch den Einfluss des Sozialismus wonach die Politik Vorrang vor dem Recht hatte; die Durchsetzung politischer Ziele war überwiegend und hatte somit den Vorrang vor der Durchsetzung individueller Rechte. Im Bereich Rechtswesen gibt es deshalb sicherlich noch Probleme. In Rumänien und Bulgarien gibt es z.B. noch große Defizite im Justizwesen und in der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Verbrechen. So mancher behauptet, dass vor allem Staaten wie Rumänien und Bulgarien vielleicht zu früh der EU beigetreten sind.
Zweck dieses Artikel ist es dem Leser/Unternehmer einen kurzen Überblick über die Prozessführung, Rechtsdurchsetzung und Vertragsgestaltung in den zitierten Oststaaten zu verschaffen, um etwaige Rechtsstreitigkeiten mit den jeweiligen ausländischen Vertragspartnern zu vermeiden. Das Entstehen von Streitigkeiten a priori auszuschließen ist fast unmöglich, aber man kann, wenn gut beraten, gute und effiziente Vorbeugungsarbeit leisten.
Spontan stellt sich nun die Frage: Welche Geltung und Wirkung hat ein von einem ausländischen Gericht gefälltes Urteil in Polen, Ungarn, Bulgarien? Ist ein in Italien erlassener Vollstreckungstitel in Ungarn wirksam und folglich ein (gutes) Mittel meine Forderung dort auch erfolgreich einzuziehen oder nur als ein Stück Papier zu betrachten? Hat ein dort abgeschlossener Vertrag bindende Wirkung? Gibt es bürokratische Rechtsanwendungen? Korruption oder sogar Ausländerfeindlichkeit? Soll ich den Streit vor einem Schiedsgericht oder vor einem staatlichen Gericht beilegen? Soll ich die Mediation in Angriff nehmen?
Polen
a) Gerichtsverfahren
Die Republik Polen hat ohne Zweifel im Bereich Justizwesen viel unternommen. Das gesamte Zivil- und Wirtschaftsrecht wurde modernisiert und an die europäischen Standards angepasst. Das Gerichtssystem funktioniert generell nicht schlecht, wobei zu sagen ist, dass die kleinen Gerichte besser und effizienter arbeiten als z.B. jenes in Warschau. Ein Gerichtsverfahren in Warschau ist abzuraten, da ein Verfahren erster Instanz im Durchschnitt 3 Jahre dauert. Darf für einen italienischen Unternehmer wohl nicht allzu lang wirken, wenn man bedenkt, dass in Italien die Verfahren auch länger dauern. Ein Gerichtsverfahren in zweiter Instanz dauert hingegen durchschnittlich 6 Monate.
Die kleinen Gerichte arbeiten besser und schneller, sind aber wegen ihrer mangelnden rechtlichen Vorbereitung und Erfahrung im internationalen Wirtschaftsrecht oft abzuraten. Es wird sehr schwierig sein, einen Richter vorzufinden, der in den Bereichen des internationalen Kaufrechts oder Vertriebs- oder Handelsvertreterrechts kundig und informiert ist. Die Richter in Warschau sind sicherlich kompetenter, aber das Verfahren dauert einfach zu lang. Die Richterqualität ist in Verfahren mit Auslandsberührung sehr wichtig und oft ausschlaggebend. Die Kosten eines Verfahrens betragen ca. 5% des Streitgegenstandes.
Obwohl die Anerkennung eines ausländischen Vollstreckungstitel in Polen aufgrund der EUGVVO grundsätzlich keine Probleme darstellt, muss aber gesagt werden, dass die Vollstreckung konkret sehr problematisch ist. Die Zwangsvollstreckung war im Sozialismus praktisch nicht gegeben. Man erhält bald einen Vollstreckungstitel kann den aber konkret gegen den in Polen gelegenen Schuldner nicht wirksam geltend machen, da dieser sein Vermögen vielleicht der Zwangvollstreckung schon vollständig entzogen hat.
b) Schiedsverfahren
Ein Schiedsverfahren mit all seinen Vorteilen (kompetente und erfahrene Schiedsrichter, Vertraulichkeit, Sprache, Effizienz, usw.) ist sicherlich empfehlenswert, insbesondere wenn die Alternative ein polnisches staatliches Gericht ist. Obwohl Mediation in Polen noch nicht so familiär wie in anderen EU – Staaten ist, ist eine Mediationsklausel in einem Vertrag grundsätzlich ratsam. Man erspart sich so manche Kosten. Schließlich sei festgehalten, dass ausländische Schiedssprüche in Polen aufgrund des Abkommen von New York problemlos vollstreckt werden können.
c) Vertragliche Aspekte
Man soll stets solche Vereinbarungen treffen, welche nach dem jeweils anwendbaren Recht auch wirksam sind. Abzuraten sind deshalb die s.g. Standardverträge, besonders jene, welche für lokale, „einheimische“ Partner verwendet werden. So manche Vertragsklauseln könnten unwirksam sein und deshalb gegen den eigenen polnischen Vertragspartner nicht geltend gemacht werden, da sie zwingende Vorschriften („ordre public“) verstoßen.
Rumänien
a) Gerichtsverfahren
In Rumänien dauern die Gerichtsverfahren erster Instanz durchschnittlich zwischen 3 – 36 Monaten. Ein Verfahren zweiter Instanz ist wesentlich kürzer. Obwohl es in Zivil- und Handelsachen keinen Anwaltszwang gibt, sollte man sich jedoch immer anwaltschaftlich vertreten lassen. In der Vergangenheit hingen die Richter von der jeweiligen Verwaltung sehr ab; dies hat sich nun verbessert. Die Richter sind noch „alt ausgeprägt“. Auch in Rumänien wie in Polen ist es sehr schwierig gute (staatliche) Richter zu finden, insbesondere vor kleinen Gerichten. Es gib ein großes Stadt – Land Gefälle. Korruption spürt man nicht mehr so wie in der Vergangenheit.
Die Erwirkung und Anerkennung eines Vollstreckungstitel stellt in Rumänien nicht ein großes Problem dar; das Problem ist die Durchsetzung des Vollstreckungstitel durch den Gerichtsvollzieher. Man soll deshalb stets prüfen, ob der Schuldner ggf. in anderen Staaten sein Vermögen hat um dort vielleicht zu seinem Geld zu kommen. Ratsam wäre ein lokales Netz, ein Beziehungssystem aufzubauen; persönliche Beziehungen zählen sehr viel in Rumänien (oft mehr als ein Vertrag), sind oft überragend.
b) Schiedsverfahren
Eine Schiedsklausel ist zu empfehlen, besonders bei einem komplizierten Sachverhalt. Das Schiedsgerichtsverfahren, wegen seiner Dauer, Wirksamkeit, wegen der Kompetenz der Schiedsrichter und ihres wirtschaftlichen Denkens, usw. ist den staatlichen Gerichten auf jeden Fall vorzuziehen, vor allen wenn der Unternehmer seine Forderung geltend machen will/muss. Anwaltliche (gute) Vertretung ist auch hier dringend anzuraten. Oft ist man mit einem lokalen Anwalt, welcher die lokale Gerichtswelt gut kennt, besser vertreten als mit einem Anwalt einer international anerkannten Kanzlei. Die Anwaltswahl ist in diesen Staaten deshalb sehr wichtig.
c) Vertragliche Aspekte
Auch hier gilt mehr oder minder was für Polen gesagt wurde. Wichtig ist wenn man einen Vertrag erstellt, dass die Denk- und Handlungsweise des rumänischen Partners berücksichtigt werden.
Ungarn
a) Gerichtsverfahren
Das ungarische Gerichtssystem ist stark durch Formalismen geprägt. Das kann die Gerichtsverfahren stark verzögern, insbesondere jene erster Instanz, welche durchschnittlich ca. 2 Jahre dauern (Schiedsverfahren dauert ca. 6-8 Monate). Die Richter, die Mehrzahl davon sind Frauen, sind sehr überfordert, sodass es vorkommen kann, dass eine einstweilige Verfügung erst nach einem Jahr erlassen wird. Der vorläufige Rechtsschutz funktioniert also nicht gut. Die Kosten für ein Verfahren betragen ca. 6% des Streitwertes. Der beste Hinweis ist es wohl sich einvernehmlich mit dem ungarischen Partner zu einigen. Obwohl in Ungarn kein Anwaltszwang besteht, ist es empfehlenswert die Unterstützung eines (guten) Anwaltes in Anspruch zu nehmen. Ein Vollstreckungsverfahren dauert in Ungarn ca. 2-3- Jahre; meines Erachtens viel zu lange, um Recht zu bekommen. Korruption ist in Ungarn leider noch ein Begriff, man spürt sie, obwohl es nicht alltäglich vorkommt.
b) Schiedsverfahren
Eine Schiedsklausel ist immer zu empfehlen, da die staatlichen Richter keine besondere Ausbildung und Erfahrung haben. Das Verfahren ist kürzer und wird von kompetenten Schiedsrichtern entschieden. Mediationsverfahren gibt es zwar in der Theorie, haben aber noch keine große Praxis.
c) Vertragliche Aspekte
Bei der Verfassung eines Vertrages mit einem ungarischen Partner ist höchste Vorsicht geboten, auch wenn der Vertrag nach italienischem Recht geregelt wird. Das Gesetz wird in Ungarn oft durch die Behörden (Justiz-, Wirtschaftsministerium, etc) interpretiert, die Lücken durch die (ungarische) Literatur gedeckt. Die Bestimmungen des Vertrages sollen deshalb ausführlich und im Einklang mit der ungarischen Literatur und Denkweise stehen und folglich geregelt werden. Eigene Standardverträge sind zu vermeiden. Es ist deshalb wichtig den Rat eines Experten einzuholen und auf jeden Fall eine „Salvatorische Klausel“ in den Vertrag einzubauen. Schließlich soll man stets eine gute Beziehung mit dem ungarischen Partner aufbauen.
Tschechien
a) Gerichtsverfahren
Auch in der tschechischen Republik ist das Gerichtssystem durch einen starken Einfluss des Sozialismus geprägt. Die Richter haben wenig Erfahrung, haben keine Ahnung von der Wirtschaft, können nicht auf eine konsolidierte und langjährige Rechtsprechung (dies es ja nicht gibt!) zurückgreifen. Das Personal am Gericht ist sehr schlecht bezahlt und korrupt.
Ein Gerichtsverfahren erster Instanz dauert in der Regel ca. 36 Monate. Ein Verfahren zweiter Instanz kann bis zu 20 Monaten dauern, wenn nicht ein „s.g. Pingpong Effekt“ entsteht, wo das Berufungsgericht auf das Gericht erster Instanz immer wieder zurückverweist. Ein Gerichtsverfahren kostet durchschnittlich 4% des Streitwertes.
Das tschechische Gerichtssystem kennt das Verfahren auf Erlass eines Mahnbescheides nicht und es gibt ein sehr schlechtes Zustellungssystem der Schriftsätze. Die Zustellung ist kompliziert geregelt und schwerfällig. Es wird stark auf Formalismen geachtet. Deshalb ist es ratsam in den Streit gerufen zu werden als selber (als Kläger) ein Streitverfahren in die Wege zu leiten.
Bei der Zwangsvollstreckung soll auf jeden Fall ein Anwalt bestellt werden. Vor 2004 war eine Zwangsvollstreckung in Handelsangelegenheiten fast unmöglich. Ein Vollstreckungsverfahren kostet ca. 2% der Forderung. Die Vollstreckung wird durch einen Gerichtsvollzieher (staatlich) oder durch einen s.g. Exekutor (privat) vorgenommen. Die Bestellung eines Exekutors ist ratsam, da sich dieser besser auskennt, motivierter ist und das Vermögen des Schuldners leichter und besser ermittelt.
b) Schiedsverfahren
Ein Schiedsverfahren (Dauer 4-6 Monate) ist auch in Tschechien wegen der höheren Qualität, wegen der Kompetenz der Schiedsrichter, wegen der Effizienz und für manchen Unternehmer auch wegen der Vertraulichkeit des Verfahrens stark anzuraten. Anwaltschaftliche Vertretung ist auch hier notwendig und ratsam. Sehr wichtig ist es den richtigen Anwalt vor Ort zu wählen.
c) Vertragliche Aspekte
Auch hier gilt mehr oder minder was bezüglich der anderen Oststaaten gesagt wurde. Das Entstehen von Streitigkeiten kann man mit dem Respekt und der Berücksichtigung von nationalen (tschechischen) Besonderheiten leicht vermeiden. Empfehlenswert wäre im Vertag festzuhalten, dass sich die Vertragsparteien stets verpflichten werden nachzuverhandeln, wenn Vertragsregelungen sich als unpraktikabel oder rechtswidrig erweisen. Das Handelsgesetzbuch ist ziemlich modern, das Zivilgesetzbuch ist hingegen noch sehr sozialistisch geprägt.
Bulgarien
a) Gerichtsverfahren
In Bulgarien wurden zahlreiche Rechtsbereiche im Verlauf des Beitritts zur Europaeischen Union durch die Übernahme des „Aquis Communitaire“ in bulgarisches Recht neu geschaffen oder durchgreifend neu geregelt. Der Staat investiert sehr viel in die Justiz und im Personalaufbau. Die Gerichte arbeiten ziemlich zügig, sodass es oft vorkommt, dass ein Gerichtsverfahren erster Instanz im Durchschnitt drei-sechs Monate ab Zustellung des Schriftsatzes dauert. Aber: die Zustellung ist in Bulgarien aber sehr problematisch, fast ein Alptraum; das kann zu Verzögerungen des Verfahrens bringen.
Leider sind die bulgarischen Richter nicht sehr interessiert neue Rechtsinstitute (z.B. UN Kaufrecht, usw.) zu lernen, zu recherchieren. Das kann ggf. ein Problem für den ausländischen Unternehmer, der sein Recht geltend machen will, sein.
Ein Gerichtsverfahren erster Instanz kostet ca. 4% der Forderung (2% der Forderung bei Gerichtsverfahren zweiter Instanz).
Bei Zwangvollstreckungen ist die Hauptbürde das s.g. „Exequatur-Verfahren“ (eigener Antrag an das zuständige Gericht in Sofia für die Anerkennung des Titels in Bulgarien). Ein Vollstreckungsverfahren kostet in der Regel ca. 2% der Forderung und wird durch einen staatlichen oder privaten Gerichtsvollzieher durchgeführt. Im Hinblick einer eventuellen Immobiliarpfändung werden in Bulgarien die Grundbücher dezentralisiert noch in Papierform geführt. Die Eintragungen sind nicht nach Liegenschaften geordnet, sondern nach Eigentümern. Durch Voreigentümer begründete Belastungen sind in der Eintragung des gegenwärtigen Immobilieneigentümers nicht ersichtlich.
b) Schiedsverfahren
Ein Schiedsverfahren ist von Fall zu Fall abzuschätzen. Schiedsunfähig sind Streitigkeiten über das Eigentumsrecht, über den Besitz an Immobilien, über arbeitsrechtliche Streitigkeiten, usw. Ein Schiedsverfahren dauert durchschnittlich sechs Monate. Ein erfahrener Anwalt vor Ort ist anzuraten. Mediation gibt es zwar in Bulgarien, wird aber schwer durchgesetzt.
c) Vertragliche Aspekte
Bei Verträgen mit bulgarischen Partnern soll man stets s.g. „Standardlösungen“ beim Gesetz aufsuchen und die Kreativität bei der Gestaltung von Verträgen vermeiden, da der Richter dieser Kreativität oft nicht folgt oder folgen kann. Man soll sich immer vor Vertragsunterschreibung gut absichern, indem man z.B. Kreditsicherheiten, Vertragsstrafen, usw. in den Vertrag einbaut.
Schlussfolgerung
Obwohl diese Staaten – einige davon erst vor kurzem - der EU beigetreten sind und bis heute sehr viel im Bereich Justiz und Rechtdurchsetzung unternommen haben, wird es meines Erachtens sicherlich noch einige Jahre dauern bis in all diesen Staaten bestimmte Mindeststandards herrschen. So manche Grundprobleme bei der Rechtsdurchsetzung aufgrund der jungen (sozialistischen) Vergangenheit wird es folglich auch in den nächsten Jahren mit Gewissheit noch geben. Deshalb ist größte Vorsicht (und Vorbeugung) geboten bevor man sich in diese Oststaaten wagen will.
Da das Entstehen von Streitigkeiten in diesen Staaten (so wie in anderen EU Staaten, Italien, Spanien, Frankreich, etc.) unmöglich ganz auszuschließen ist, sollten folgende kleine Vorbeugungsregeln vor Vertragsabschluss berücksichtigt werden.
Entscheidend ist sicherlich die Wahl eines guten, reellen und zuversichtlichen Geschäftspartners. Informationen über seinen Partner sollen über Banken, anderen Unternehmen, Beratern eingeholt werden. Standardverträge, speziell wenn diese für das Inland benutzt werden, sind stark abzuraten. Die Verträge sollen immer klar und ausführlich formuliert werden. Die Besonderheiten und die Interpretationen des Gesetzes des jeweiligen Landes sollen berücksichtigt und auch umgesetzt werden. Wichtig ist deshalb sich schon im Vorfeld mit den entsprechenden Maßnahmen zu schützen, denn, wie bekannt, Streitfälle kosten Geld, Nerven und dauern lang.
Gerichtsverfahren besonders mit Auslandsberührungen vor staatlichen Gerichten sind in der Regel zu vermeiden. Trotz Sieg vor Gericht ist es oft für den Gläubiger schwer oder unmöglich seinen Titel durchzusetzen. Zwangvollstreckungen, welche man im Sozialismus ja kaum kannte, und vorläufiger Rechtsschutz funktionieren noch nicht gut. Ein Vollstreckungsverfahren kann sich sogar Jahre hinziehen. Das Auffinden des Vermögens eines Schuldners ist sehr schwer, da Arbeitgeber und Banken ihre Arbeitnehmer/Kunden stark schützen. Korruption ist in diesen Staaten noch aktuell und die Bürokratie lässt sich spüren (oft ist sogar die Platzierung eines Stempels ausschlaggebend). Private Gerichtsbarkeit (Schiedsverfahren), wenn möglich und vom Gesetz vorgesehen, ist anzuraten. Die Verhandlungen vor Schiedsgerichten (z.B. in Wien oder Paris) finden oft in zwei Sprachen statt. Wichtig ist deshalb eine genaue und rechtskräftige Formulierung der Schiedsklausel. Muss man ein staatliches Gericht anrufen, dann soll es im eigenen Heimatland sein. Gerichtsstand Bozen kann u.U. eine Lösung sein.
Fazit: vor einer jeden Unterschrift mit einem in den Oststaaten gelegenen Vertragspartner ist meines Erachtens eine Rechtsberatung unvermeidlich, da ohne guten Rechtsbeistand die Abwesenheit von Überraschungen und negativen Nebenwirkungen (z.B. Nichtigkeit einer Vertragsklausel, ineffizientes Vollstreckungssystem, Formalismen, welche Verzögerungen verursachen, usw.) nicht garantiert werden kann.

