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Erfinden wird günstiger

Artikel von TIS News , Besuche: 409

Patentschriften müssen nicht mehr komplett in der jeweiligen Sprache des Geltungslandes übersetzt werden. Dies reduziert die Kosten für die Anmeldung deutlich. Grundlage ist das Londoner Sprachenprotokoll, das im Mai 2008 in Kraft treten wird.

Die Ratifikation des Abkommens ist eine gute Nachricht für innovative Unternehmen. Durch die damit verbundene Beilegung des Sprachenstreits sinken die Kosten für Patentanmeldungen durchschnittlich um 30 %.

DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun und das Bundesjustizministerium hatten sich immer wieder für diese Vereinfachung stark gemacht. Die Ratifikation ist ein wichtiges Signal für das seit Jahrzehnten diskutierte Europäische Gemeinschaftspatent. Hier steigen jetzt die Chancen auf eine Einigung, die bisher ebenfalls an der Übersetzungsfrage scheiterte.

Die Ratifikationsurkunde wurde am 29. Januar 2008 bei den Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) hinterlegt. Staaten, die eine der Amtssprachen des Europäischen Parlaments (deutsch, englisch, französisch) haben, verzichten in dem Londoner Protokoll vollständig auf eine Übersetzung des Patents. Staaten, in denen das nicht der Fall ist, können zukünftig nur noch verlangen, dass ein Teil des Patents, die sog. Patentansprüche, in ihrer eigenen Sprache eingereicht wird. Das Patent selbst muss dann nur auf deutsch, englisch oder französisch vorliegen. Nur wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über eine Patentverletzung kommt, können die Vertragsstaaten des Übereinkommens eine komplette Übersetzung des Patents in ihre Amtssprache verlangen.

Zu Patentstreitigkeiten kommt es aber im Vergleich zu der Gesamtzahl der erteilten Patente sehr selten. Das Londoner Übereinkommen, ein Zusatzübereinkommen zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), ist derzeit von 12 Staaten ratifiziert, darunter neben Frankreich auch von Großbritannien und Deutschland.

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